AU vom Arzt – per Videosprechstunde oder in der Praxis

Sie benötigen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)? Bei uns können Sie Ihre Anfrage bequem online stellen und Ihre AU nach ärztlicher Beurteilung entweder vor Ort in der Praxis oder im Rahmen einer Videosprechstunde erhalten.

Die Ausstellung erfolgt ausschließlich nach medizinischer Einschätzung durch die Ärztin oder den Arzt. So erhalten Sie eine verlässliche und rechtssichere Lösung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind. 

So funktioniert die Anfrage zur AU

Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfragen möchten, füllen Sie zunächst den Anamnesefragebogen aus. Diesen finden Sie in Ihrem User-Dashboard. Dort können Sie Ihre Anfrage direkt einreichen.

Anschließend erfolgt die ärztliche Prüfung, ob eine AU ausgestellt werden kann und ob eine Beurteilung per Videosprechstunde ausreicht oder eine Untersuchung in der Praxis erforderlich ist.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde

In vielen Fällen kann eine AU per Videosprechstunde ausgestellt werden. Dabei gelten jedoch die gesetzlichen Vorgaben zur Krankschreibung im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung.

Gesetzliche Regelung bei AU per Videosprechstunde

  • Neupatienten, die in der Praxis bisher nicht bekannt sind, können per Videosprechstunde für maximal 3 Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben werden.
  • Bereits bekannte Patienten können per Videosprechstunde für maximal 7 Kalendertage arbeitsunfähig geschrieben werden.

Falls im Gespräch keine ausreichende medizinische Beurteilung möglich ist, kann die Ärztin oder der Arzt verlangen, dass Sie sich vor Ort in der Praxis vorstellen.

So erhalten Sie Ihre AU

Wird Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach einer Videosprechstunde ausgestellt, senden wir Ihnen das Dokument per Post nach Hause.

Sicherheit und medizinische Verantwortung

Die Ausstellung einer AU erfolgt niemals automatisch, sondern ausschließlich nach individueller ärztlicher Entscheidung. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Bescheinigung medizinisch begründet und rechtlich korrekt ausgestellt wird.

Sofort ärztliche Hilfe bei Notfallsymptomen

Bei Brustschmerzen, starker Atemnot, Lähmungen, Verwirrtheit, Suizidgedanken oder starken Blutungen wenden Sie sich bitte sofort an den Notruf 112 oder suchen Sie unverzüglich eine ärztliche Einrichtung vor Ort auf.