Medizinisches Cannabis 2026: Was der Gesetzentwurf bedeutet und warum 123Can zukunftssicher aufgestellt ist

Die Diskussion um medizinisches Cannabis geht 2026 in die nächste Runde. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, der strengere Regeln insbesondere für Cannabisblüten, Erstverschreibungen, Folgerezepte und den Versand vorsieht. Wichtig dabei: Es handelt sich derzeit um einen laufenden Gesetzgebungsprozess. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums befand sich das Vorhaben zuletzt noch im Verfahren; genannt werden dort bislang das Kabinett vom 8. Oktober 2025, der Bundesrat im ersten Durchgang am 21. November 2025 und die erste Lesung im Bundestag am 18. Dezember 2025. Ein bereits in Kraft getretenes Änderungsgesetz weist die offizielle BMG-Seite derzeit nicht aus

Für Patientinnen und Patienten ist deshalb vor allem eine Frage entscheidend:
Was könnte sich ändern – und wie bleibt eine verlässliche Versorgung trotzdem möglich?

Genau hier ist ein sauber aufgebautes Versorgungsmodell wichtig. 123Can ist mit einem Hybridmodell aus ärztlicher Betreuung und physischen Standorten so aufgestellt, dass Patientinnen und Patienten auch dann strukturiert weiter betreut werden können, wenn sich die regulatorischen Anforderungen verschärfen.

Stand 12. April 2026 ist die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes nach den verfügbaren offiziellen Quellen noch ein Gesetzentwurf und nicht einfach schon geltendes Recht. Das Bundesgesundheitsministerium führt das Vorhaben ausdrücklich als „laufendes Verfahren“. Auch die erste Lesung im Bundestag und die Anhörung im Gesundheitsausschuss im Januar 2026 zeigen, dass das parlamentarische Verfahren noch beraten wurde.

Das ist wichtig, weil in der öffentlichen Diskussion häufig schon so gesprochen wird, als würden die neuen Regeln bereits gelten. Nach dem offiziellen Stand lässt sich das so nicht sagen. Richtig ist: Es gibt einen konkreten Entwurf mit klar erkennbarer Richtung, aber der endgültige Gesetzestext und der Zeitpunkt eines möglichen Inkrafttretens hängen vom weiteren Verfahren ab.

Der Entwurf zielt ausdrücklich darauf ab, aus Sicht der Bundesregierung eine „Fehlentwicklung“ beim Bezug von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu korrigieren. Besonders im Fokus stehen laut Entwurfsbegründung Plattformmodelle, bei denen Verschreibungen teils nach Online-Fragebogen und über kooperierende Versandapotheken abgewickelt werden.

1. Erstverschreibung nur noch nach persönlichem Arztkontakt

Der Kernpunkt des Gesetzentwurfs: Cannabisblüten sollen künftig nur noch nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patient und verschreibender Ärztin oder verschreibendem Arzt verschrieben werden dürfen. Im Entwurf wird das ausdrücklich auf die Arztpraxis oder einen Hausbesuch bezogen. Das Bundesgesundheitsministerium formuliert auf seiner Gesetzesseite, dass die Verschreibung ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt erfolgen darf.

Das würde vor allem Modelle treffen, die auf rein digitalen Erstkontakten ohne persönliche Untersuchung setzen.

2. Folgerezepte nur unter engeren Voraussetzungen

Auch bei Folgeverschreibungen sieht der Entwurf engere Regeln vor. Danach sollen Folgerezepte ohne erneuten persönlichen Termin nur noch möglich sein, wenn dieselbe Ärztin oder derselbe Arzt die Cannabisblüten innerhalb der letzten vier Quartale einschließlich des aktuellen Quartals bereits nach persönlichem Kontakt verschrieben hat. Unter bestimmten Voraussetzungen soll das auch durch eine vertretende Ärztin oder einen vertretenden Arzt derselben Praxis möglich sein.

Das ist ein wesentlicher Punkt:
Es geht im Entwurf nicht um ein vollständiges Ende strukturierter Folgeversorgung, sondern um eine engere Anbindung an einen realen, dokumentierten Arzt-Patienten-Kontakt.

3. Versand von Cannabisblüten soll ausgeschlossen werden

Ein weiterer zentraler Teil des Gesetzentwurfs betrifft den Versandhandel. Der Entwurf sieht vor, dass Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht mehr per Versand an Endverbraucher abgegeben werden dürfen. Der Bundestag fasst das in seinen Parlamentsnachrichten so zusammen, dass der Versandweg ausgeschlossen werden soll und die Abgabe nach persönlicher Beratung in der Apotheke erfolgen soll. Gleichzeitig bleibt der Botendienst der Apotheke unberührt.

Für Patientinnen und Patienten bedeutet das:
Die Versorgung wäre nach dem Entwurf nicht zwingend unmöglich, aber stärker auf Präsenzapotheken und deren Strukturen ausgerichtet.

Gerade in Phasen regulatorischer Veränderungen brauchen Patientinnen und Patienten keine Hektik, sondern Klarheit. 123Can setzt deshalb auf ein Modell, das nicht vom kurzfristigen Ausnutzen von Lücken lebt, sondern auf nachvollziehbare ärztliche Betreuung, Standorte, strukturierte Prozesse und langfristige Versorgungssicherheit.

Das ist aus Patientensicht der entscheidende Unterschied:
Nicht nur heute versorgt werden, sondern auch dann, wenn sich der regulatorische Rahmen verändert.

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes würde die Regeln für Cannabisblüten voraussichtlich spürbar verschärfen: mit persönlichem Arztkontakt für die Erstverschreibung, engeren Bedingungen für Folgerezepte und einem Ausschluss des Versandwegs. Gleichzeitig ist wichtig: Stand 12. April 2026 handelt es sich nach offiziellen Quellen weiterhin um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, nicht um bereits sicher geltendes neues Recht.

Für Patientinnen und Patienten ist deshalb vor allem relevant, wie belastbar der jeweilige Versorger aufgestellt ist. Ein Hybridmodell mit Standorten und strukturierter Betreuung ist in diesem Umfeld klar im Vorteil.

123Can ist genau auf diese Zukunft ausgerichtet.