Mit medizinischem Cannabis reisen: So funktioniert das Schengenformular bei 123Can

Wer mit medizinischem Cannabis reisen möchte, sollte die Formalitäten nicht auf den letzten Drücker angehen. Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten kann eine beglaubigte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens erforderlich sein, wenn ärztlich verordnete Cannabisarzneimittel mitgeführt werden. Für Reisen bis zu 30 Tagen ist diese Bescheinigung der zentrale Nachweis, den Patientinnen und Patienten bei Kontrollen vorlegen können

Genau hier setzt unser Service bei 123Can an: Wir unterstützen eigene Patientinnen und Patienten bei der Beglaubigung des Schengenformulars für medizinisches Cannabis und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung. So sparen Sie Zeit, vermeiden unnötige Wege und können Ihre Reise besser planen.

Auch wenn sich die Rechtslage in Deutschland verändert hat, wird medizinisches Cannabis in vielen anderen Staaten weiterhin als kontrollierte Substanz behandelt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist ausdrücklich darauf hin, dass für Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt wird

Für Reisen innerhalb der Schengen-Staaten gilt: Ärztlich verschriebene Betäubungsmittel beziehungsweise Cannabisarzneimittel dürfen für den persönlichen Reisebedarf mitgeführt werden, wenn die ärztlich ausgefüllte Bescheinigung vor Reiseantritt von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde oder einer beauftragten Stelle beglaubigt wurde.

Das bedeutet in der Praxis:
Ohne korrekt vorbereitetes und beglaubigtes Formular kann es auf Reisen zu Problemen kommen, selbst wenn Ihre Medikation medizinisch verordnet ist.

Unser Schengen-Service ist für Patientinnen und Patienten von 123Can gedacht. Das heißt: Wenn Sie den Service nutzen möchten, müssen Sie bei uns in Behandlung sein beziehungsweise zunächst Patient oder Patientin bei 123Can werden.

Die gute Nachricht:
Das Schengenformular erhalten Sie im Rahmen der Sprechstunde kostenfrei, entweder in der Videosprechstunde oder in der Praxissprechstunde

Damit Sie nicht selbst zum Gesundheitsamt gehen müssen, übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung.

Unser Schengen-Service umfasst:
  • Einreichung beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Organisation der amtlichen Beglaubigung
  • Zusendung des beglaubigten Schengenformulars per Post

Sie erhalten das fertige Dokument bequem per Brief.

Welche Unterlagen brauchen wir?

Damit wir den Antrag bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen:

  • ein vorausgefülltes Schengenformular
  • einen gültigen Personalausweis, Vorderseite und Rückseite

Je vollständiger und korrekter die Unterlagen eingereicht werden, desto reibungsloser kann die Bearbeitung erfolgen.

Von der Antragstellung bis zur Zustellung des beglaubigten Schengenformulars sollten Sie aktuell mit etwa 3 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Diese Vorlaufzeit ist wichtig, weil die Bescheinigung vor Reiseantritt beglaubigt vorliegen muss

Wenn Sie mit medizinischem Cannabis in den Urlaub reisen möchten, ist das Schengenformular in vielen Fällen der entscheidende Nachweis. Für Reisen bis zu 30 Tagen in Schengen-Staaten muss die Bescheinigung ärztlich ausgefüllt und vorab amtlich beglaubigt sein.

Mit dem Schengen-Service von 123Can machen wir es unseren Patientinnen und Patienten so einfach wie möglich: von der Ausstellung im Rahmen der Sprechstunde bis zur Organisation der Beglaubigung und dem Versand per Post.